Der Gemeindeentwicklungsausschuss hat am 23. Juni 2016 die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig (zur Ausweisung von weiteren Windvorrangflächen als Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Bestwiger Gemeindegebiet mit der Folge der Ausschlusswirkung an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 BauGB) zur Kenntnis genommen.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Verfügung vom 16. Juni 2016 eine Stellungnahme gemäß § 34 Landesplanungsgesetz abgegeben. Es wird unter anderem detailliert auf einzelne Ziele, Grundsätze und in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung eingegangen, die bis zur erforderlichen Vorlage der genannten Planungsabsicht gemäß § 34 Abs. 5 LPlG entsprechend in die Plankonzeption einzustellen sind.

Außerdem hat der Fachausschuss die Verwaltung beauftragt, zu diesen Anregungen die notwendigen fachlichen Prüfungen bzw. Sachverhaltsklärungen vorzunehmen.

Die Beratung zu den vorgebrachten Anregungen und die Entscheidung(en) des Gemeindeentwicklungsausschusses erfolgten auf Basis der Verwaltungsvorlage Nr. 30/2016 sowie der Ergänzungsvorlage Nr. 30/2016-1

Verwaltungsvorlage Nr. 30/2016 – Sammeldokument mit Anlagen

Verwaltungsvorlage Nr. 30/2016 – Text ohne Anlagen

Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage: Niederschrift zur Öffentlichkeitsbeteiligung am 12. April 2016 (Textteil)

Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage: Stellungnahme der Fa. Ostwind vom 11. April 2016

Anlage(n) 3 zur Verwaltungsvorlage:

Schreiben Diabaswerk Halbeswig GmbH & Co. KG vom 9. Mai 2016

Schreiben Diabaswerk Halbeswig GmbH & Co. KG vom 23. Mai 2016 inkl. Übersichtskarte

Verwaltungs-/Ergänzungsvorlage Nr. 30/2016-1

Anlage zur Ergänzungsvorlage: Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 16. Juni 2016 gemäß § 34 LPlG

Protokollauszug Gemeindeentwicklungsausschuss 23. Juni 2016

 

Anlage(n) 4 zur Verwaltungsvorlage: Stellungnahmen diverser Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange insg. 24 Dokumente:

 

FNP-Änderung Anlage 4