Die Abwasserentsorgung in Bestwig nimmt das Abwasserwerk der Gemeinde Bestwig wahr.

Die Gemeinde hat die Betriebsführung des Abwasserwerkes auf die Hochsauerlandwasser GmbH (HSW) in Meschede übertragen.

Die Aufgabenschwerpunkte der technischen Betriebsführung der HSW umfassen folgende Gebiete:

  • Unterhaltung, Betrieb und Wartung des ca. 110 km langen öffentlichen Kanalnetzes und der zugehörigen Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich
  • Sanierung und Erneuerung schadhafter Kanäle und Leitungen
  • Erweiterung des Kanalnetzes in Neubaugebieten

Die Aufgabenschwerpunkte der kaufmännischen Betriebsführung umfassen folgende Bereiche:

  • Verbrauchsabrechnung der Abwassergebühren
  • Anlagenbuchhaltung und Rechnungswesen des Abwasserwerk Bestwig
  • Veranlagung von Anschlussbeiträgen etc.

Gebühren:

Für die Nutzung der Abwasserentsorgung erhebt die Gemeinde bzw. das Abwasserwerk Bestwig Gebühren nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes.

  • Die Schmutzwasser-Grundgebühr beträgt 117,60 €/Jahr (Zählergröße Q3=4)
  • die Schmutzwasser- Verbrauchsgebühr beträgt 2,91 €/m³ (Frischwassermaßstab)
  • die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,63 €/m² abflusswirksamer Fläche

Rechtsgrundlagen

Entwässerungssatzung der Gemeinde Bestwig   (Link auf Satzung 300.5)

Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Bestwig  (Link auf Satzung 300.09)

Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerugsanlagen in der Gemeinde Bestwig  (Link auf Satzung 300.4)

 

Formulare und weitergehende Erläuterungen:

Antrag auf Kanalanschluss

 Erläuterungen zur Grundstücksentwässerung