Die Hausnummerierung wird von der Gemeinde Bestwig vorgenommen. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Hierüber erhält der Bauherr einen entsprechenden Bescheid. Die Hausnummer muss von der Straße stets erkennbar sein.
In manchen Fällen, etwa bei der Umbenennung einer Straße, kann sich die Notwendigkeit zu einer Um-Nummerierung ergeben. Hierüber wird der Grundstückseigentümer durch das Bau- und Umweltamt informiert.
Die Hausnummerierung spielt neben der Postzustellung gerade auch für Rettungskräfte (Feuerwehr, Rettungsdienst, ärztliche Versorgung) eine wichtige Rolle.
Bei Einsätzen der Rettungskräfte kann das Auffinden eines Grundstücks / Gebäudes erheblich verzögert werden, wenn das Haus nicht mit der Hausnummer versehen ist oder diese nicht ausreichend erkennbar ist.