5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 139 der Gemeinde Bestwig „Neue Märkte Borghausen“

Der Rat der Gemeinde Bestwig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Juli 2019 den Plan zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig nebst Begründung als Entwurf beschlossen. Außerdem wurde der Plan zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 139 der Gemeinde Bestwig „Neue Märkte Borghausen“ nebst Begründung als Entwurf beschlossen.

Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung der Entwürfe zur 5. Änderung des Flächennutzugsplanes der Gemeinde Bestwig sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 139 der Gemeinde Bestwig „Neue Märkte Borghausen“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziel dieser Bauleitplanungen ist es in erster Linie, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines neuen Lebensmitteldiscountmarktes und eines Lebensmittelvollsortimentmarktes sowie einer Einzelhandelsnachnutzung der bestehenden Märkte innerhalb des faktischen zentralen Versorgungsbereichs in Bestwig-Borghausen zu schaffen.

 

Übersichtspläne Geltungsbereiche 5. Änderung Flächennutzungsplan sowie Bebauungsplan Nr. 139:

Die Entwürfe zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 139 der Gemeinde Bestwig „Neue Märkte Borghausen“ liegen mit den Begründungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16. August 2019 bis einschließlich 16. September 2019 bei der Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig, Bau- und Umweltamt, 2. Obergeschoss (Flur), zu den Dienstzeiten (vormittags: Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Außerdem werden folgende Gutachten zur Kenntnis gegeben:

  • Potential- und Wirkungsanalyse vom 28.10.2018 zur Verlagerung / Neuaufstellung Discounter und Vollsortimenter in 59909 Bestwig
  • Auswirkunganalyse vom 24.06.2019 „Nahversorgungszentrum Borghausen in 59909 Bestwig – Ergänzungsteil zur Potential- und Wirkungsanalyse Verlagerung / Neuaufstellung Discounter und Vollsortimenter“
  • Verkehrstechnische Untersuchung zur Anbindung der geplanten Einzelhandelseinrichtungen an die Straße Borghausen (B7) in Bestwig vom Mai 2019
  • Schalltechnische Untersuchung vom 03.06.2019 zum Bebauungsplan Nr. 139 „Neue Märkte Borghausen“ der Gemeinde Bestwig
  • Artenschutzprüfung (SAP) nach §§ BNatSchG [Anlage zur BPlan-Begründung]

Des Weiteren sind die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB über das zentrale Internetportal des Landes unter www.uvp.nrw.de zugänglich.