Wenn Sie als Gewerbetreibender Ihren Betrieb innerhalb der Gemeinde Bestwig aufgeben, müssen Sie dies gleichzeitig der zuständigen Behörde (hier: Gewerbemeldestelle der Gemeinde Bestwig) anzeigen.
Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen.
Über den Empfang Ihrer Gewerbeanzeige erhalten Sie jeweils eine schriftliche Bestätigung.