Für die Erteilung einer Gaststättenkonzession, einer Maklererlaubnis, für Güterkraftverkehr, das Taxengewerbe und weitere werden steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen benötigt.


Die Bescheinigung gilt für die Dauer von 6 Monaten und dient dem Nachweis, dass für den Antragsteller aus steuerlicher Sicht keine Bedenken zur Erteilung der beantragten Erlaubnis etc. bestehen.