Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, werden auf dieser Seite  öffentlich bekannt gemacht.

Zusätzlich erfolgt an dieser Stelle die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung.

Kann ein Verwaltungsakt oder eine sonstige Mitteilung dem Adressaten nicht bekannt gegeben werden, weil sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann, so kann die Bekanntgabe in Form der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Bestwig erfolgen. 

 

Hier können Sie das amtliche Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig als PDF-Datei herunterladen: