Sie möchten heiraten? - Trauen Sie sich doch in Bestwig!

Die Eheschließung ist eines der wichtigsten Ereignisse im Leben, verbunden mit dem Wunsch, dass Liebe und Glück den weiteren, gemeinsamen Lebensweg begleiten.
Der Tag Ihrer Hochzeit soll für Sie ein Tag des Feierns und der Freude werden. Doch bis es soweit ist, gibt es einiges zu bedenken und vorzubereiten.

Auf dieser Seite haben wir für Sie Informationen zum Thema Heirat zusammengetragen, die Ihnen die Vorbereitungen erleichtern sollen.

Sie haben sich entschlossen zu heiraten? Dann sind Sie beim Standesamt Bestwig herzlich willkommen. Doch bevor der Eheschließungstermin festgelegt werden kann, müssen Sie eine rechtliche Anmeldung der Eheschließung vornehmen.

Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung ersetzt seit dem 1. Juli 1998 die Bestellung des Aufgebots. Nach wie vor ist es notwendig, eine Prüfung durchzuführen, ob nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Ehe rechtmäßig geschlossen werden darf. Lediglich der öffentliche Aushang, dass eine Ehe geschlossen werden soll, ist weggefallen. Die Anmeldung zur Eheschließung wird bei dem Standesamt vorgenommen, wo beide oder einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung kann dann in jedem Ort in Deutschland stattfinden. Die Anmeldung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Eheschließungstermin stattfinden.

Für die Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns!

Notwendige Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen hängen von den persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen jedes einzelnen Paares ab. Deshalb kann keine allgemein gültige Auflistung erfolgen. In jedem Fall ist es ratsam, sich vorab telefonisch oder per E-Mail beim zuständigen Standesamt zu informieren. Grundsätzlich gilt jedoch, dass für die Anmeldung ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden muss.

Insbesondere für ausländische Staatsangehörige gilt, dass ohne die Vorlage eines Reisepasses aus dem Heimatland keine Anmeldung zur Eheschließung möglich ist. 

Weiterhin ist für jeden Verlobten eine erweiterte Meldebescheinigung seiner zuständigen Meldebehörde vorzulegen. Diese sollte am Tag der Anmeldung nicht älter als ca. 1 Woche sein.

Welches Urkundendokument vorzulegen ist, hängt u.a. vom Familienstand, der Staatsangehörigkeit und noch weiteren Faktoren ab (z.B. ob jemand als Spätaussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat oder welche heimatrechtlichen Vorschriften zu beachten sind).

Für Personen, die in Deutschland geboren wurden, ist immer eine beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters mit allen Hinweisen notwendig. Die Ablichtung bekommt man beim Geburtsstandesamt.

Für Personen, die in Bestwig geboren wurden, erübrigt sich die vorherige Ausstellung der Urkunde, da das Standesamt bei der Anmeldung zur Eheschließung direkt Einsicht im Geburtsregister nehmen kann.

Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch oder persönlich im Standesamt, welche Dokumente speziell für Sie erforderlich sind!

 

Die Eheschließung


Die Eheschließung findet im Trauzimmer im Gebäude des Standesamtes statt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Ambiente-Trauung in verschiedenen historischen Gebäuden der Gemeinde Bestwig durchzuführen.

Angeboten werden in Absprache mit den Hauptnutzern der jeweiligen Gebäude:

- Junkern Hof

- Sauerländer Besucherbergwerk

 

Kosten für die Eheschließung


Nach den gesetzlichen Vorgaben fallen für die Grundgebühr und Ausstellung der Eheurkunde mindestens 50 Euro an. Je nach Prüfungsaufwand werden höhere Gebühren fällig. 

Es können noch weitere Kosten für den Kauf eines Familienstammbuches oder für die Auswahl des Trauortes dazukommen.

In Einzelfällen fallen zusätzliche Gebühren für Namenserklärungen oder eidesstattliche Versicherungen an.