Wohn-Geld ist eine Hilfe vom Staat für Menschen mit wenig Geld. Sie bekommen Geld für Ihre Wohnungs-Kosten. Wenn Sie selbst nicht genug Geld haben.

Zum Beispiel:

  • Für Ihre Miet-Wohnung
  • Eigentums-Wohnung
  • oder für Ihr Haus.

Es gibt 2 Arten von Wohn-Geld:

1. Miet-Zuschuss:

Wenn Sie eine Wohnung mieten.

Oder wenn Sie ein Zimmer mieten.

2. Lasten-Zuschuss:

Wenn Sie ein eigenes Haus haben.

Oder wenn Sie eine eigene Wohnung haben.

 

Wenn Sie Wohn-Geld wollen, müssen Sie einen Antrag bei der Wohn-Geld-Stelle stellen.

 

Wichtige Info zum Antrag

Sie können zur Zeit nur mit einem Termin ins Amt kommen.

Sie können uns Ihre Anträge schicken:

  • im Internet
  • oder mit der Post.

Achtung:

Sie müssen zurzeit länger auf eine Antwort warten. Weil wir viele Anträge für Wohn-Geld bekommen. Das hat verschiedene Gründe:

 

1.   Wegen dem Corona-Virus.

Viele Leute sind in Kurz-Arbeit.

Manche haben ihre Arbeit verloren.

Deshalb brauchen mehr Leute Wohn-Geld.

 

2.   Das Wohn-Geld-Gesetz hat sich geändert.

Seit Januar 2023 gibt es mehr Wohn-Geld.

Wir brauchen meistens 8 Wochen bis wir auf Ihren Antrag antworten. Jetzt kann es länger dauern.

Wichtig:

Wir kümmern uns jetzt erst um neue Anträge.

Wir verschicken keine Verlängerungs-Anträge mehr.

Das heißt:

Früher haben wir Ihnen einen Brief geschickt, wenn Sie Wohn-Geld bekommen haben. Damit Sie eine Verlängerung beantragen. Damit Sie auch im nächsten Jahr Wohn-Geld bekommen. Jetzt schicken wir diese Erinnerung nicht mehr. Sie müssen sich jetzt selbst darum kümmern.

Bitte achten Sie selbst darauf:

  • Wann Ihr Wohn-Geld endet.
  • Wann Sie einen neuen Antrag stellen müssen.

Wichtig:

Stellen Sie den Verlängerungs-Antrag rechtzeitig.

Rechtzeitig ist:

2 Monate vorher bevor Ihr Wohn-Geld endet.

 

 

 

Wo bekomme ich Wohngeld ?

Ob Sie Wohn-Geld bekommen, hängt zum Beispiel davon ab:

  • Wie viele Personen im Haushalt leben.
  • Wie viel Geld Sie verdienen.
  • Wie viel Miete Sie zahlen.

Ihre persönliche Situation ist auch wichtig. Wir prüfen Ihre persönliche Situation. Dann bekommen Sie von uns eine Nachricht, ob Sie Wohn-Geld bekommen.

Wichtig:

Bitte gehen Sie zur Wohn-Geld-Stelle:

  • Wenn Sie wissen wollen, ob Sie Wohn-Geld bekommen können.
  • Wenn Sie eine Beratung brauchen.
  • Wenn Sie Ihren Antrag persönlich abgeben wollen.

 

Infos zur Wohn-Geld-Stelle stehen unter der Überschrift:

Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?

Wohn-Geld-Rechner Online

Sie wollen selbst prüfen, ob Sie Wohn-Geld bekommen können?

Dafür gibt es einen Wohn-Geld-Rechner im Internet.

Sie finden den Wohn-Geld-Rechner auf den Internet-Seiten vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom Land NRW.

Wichtig:

Sie können den Rechner anonym benutzen.

Anonym heißt:

Sie müssen dabei nicht Ihren Namen nennen.

Link: Wohn-Geld-Rechner vom Landes-Ministerium

Wie kann ich den Antrag stellen ?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

Sie können den Wohn-Geld-Antrag und die nötigen Papiere:

1. Persönlich bei der Wohn-Geld-Stelle abgeben.

Das ist unsere Adresse:

Gemeinde Bestwig
Rathausplatz 1
59909 Bestwig

Wichtig:

Sie können auch einen persönlichen Termin machen.

Rufen Sie uns an.

Das ist unsere Telefon-Nummer: 02904 / 987-132

 

2. Mit der Post schicken

Schicken Sie Ihren Antrag mit allen Papieren in Kopie

an die Adresse:

Gemeinde Bestwig
Rathausplatz 1
59909 Bestwig

 

3. Über den Wohn-Geld-Rechner im Internet senden.

Sie können den Antrag über den Wohn-Geld-Rechner stellen.

Und dann über das Internet an uns senden.

Link: Wohn-Geld-Rechner

Welche Papiere brauche ich dafür ?

Sie müssen uns diese Papiere schicken

oder bei der Wohn-Geld-Stelle abgeben:

  • Wohn-Geld-Antrag

Sie bekommen den Wohn-Geld-Antrag in der Wohn-Geld-Stelle. Die Adresse von der Wohn-Geld-Stelle steht unter der Überschrift: Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?

Sie bekommen den Antrag auch auf den Internet-Seiten vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom Land NRW.

Dort finden Sie den Antrag am Ende von der Seite

unter den Punkten:

  • Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen oder
  • Wohngeld mit dem Wohngeldrechner bestimmen und online beantragen

Antrag für Wohn-Geld

Sie müssen den Antrag ausfüllen. Dann müssen Sie den Antrag ausdrucken. Und Sie müssen den Antrag unterschreiben.

  • Einkommens-Nachweis

Sie bekommen den Einkommens-Nachweis in der Wohn-Geld-Stelle. Oder auf den Internet-Seiten vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom Land NRW. Dort finden Sie am Ende von der Seite einen Vordruck für den Einkommens-Nachweis. Der Vordruck heißt: Verdienst-Bescheinigung. Der Vordruck steht unter dem Punkt:

Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen.

Ihr Chef oder Ihre Chefin muss den Nachweis ausfüllen.

  • Bescheinigung von Ihrem Vermieter oder der Vermieterin

Die Bescheinigung vom Vermieter oder der Vermieterin bekommen Sie in der Wohn-Geld-Stelle. Oder auf den Internet-Seiten vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom Land NRW. Dort finden Sie einen Vordruck am Ende von der Seite unter dem Punkt:

Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen. Der Vordruck heißt: Angaben des Vermieters zum Wohnraum.

Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin muss die Bescheinigung ausfüllen. Und die Bescheinigung unterschreiben.

  • Nachweis über die Miet-Zahlung

Das ist zum Beispiel:

  • Ihre letzte Miet-Bescheinigung.
  • Oder Ihr Konto-Auszug


Wichtig:

Auf dem Nachweis muss Ihre letzte Miet-Zahlung stehen.

Das bedeutet:

Wann Sie das letzte Mal Miete gezahlt haben. Und wie viel Miete Sie gezahlt haben.

 

Bitte geben Sie uns nur Kopien von den Papieren. Die Originale bleiben bei Ihnen.