Wohn-Geld ist eine Hilfe vom Staat für Menschen mit wenig Geld. Sie bekommen Geld für Ihre Wohnungs-Kosten. Wenn Sie selbst nicht genug Geld haben.
Zum Beispiel:
- Für Ihre Miet-Wohnung
- Eigentums-Wohnung
- oder für Ihr Haus.
Es gibt 2 Arten von Wohn-Geld:
1. Miet-Zuschuss:
Wenn Sie eine Wohnung mieten.
Oder wenn Sie ein Zimmer mieten.
2. Lasten-Zuschuss:
Wenn Sie ein eigenes Haus haben.
Oder wenn Sie eine eigene Wohnung haben.
Wenn Sie Wohn-Geld wollen, müssen Sie einen Antrag bei der Wohn-Geld-Stelle stellen.
Wichtige Info zum Antrag
Sie können zur Zeit nur mit einem Termin ins Amt kommen.
Sie können uns Ihre Anträge schicken:
- im Internet
- oder mit der Post.
Achtung:
Sie müssen zurzeit länger auf eine Antwort warten. Weil wir viele Anträge für Wohn-Geld bekommen. Das hat verschiedene Gründe:
1. Wegen dem Corona-Virus.
Viele Leute sind in Kurz-Arbeit.
Manche haben ihre Arbeit verloren.
Deshalb brauchen mehr Leute Wohn-Geld.
2. Das Wohn-Geld-Gesetz hat sich geändert.
Seit Januar 2023 gibt es mehr Wohn-Geld.
Wir brauchen meistens 8 Wochen bis wir auf Ihren Antrag antworten. Jetzt kann es länger dauern.
Wichtig:
Wir kümmern uns jetzt erst um neue Anträge.
Wir verschicken keine Verlängerungs-Anträge mehr.
Das heißt:
Früher haben wir Ihnen einen Brief geschickt, wenn Sie Wohn-Geld bekommen haben. Damit Sie eine Verlängerung beantragen. Damit Sie auch im nächsten Jahr Wohn-Geld bekommen. Jetzt schicken wir diese Erinnerung nicht mehr. Sie müssen sich jetzt selbst darum kümmern.
Bitte achten Sie selbst darauf:
- Wann Ihr Wohn-Geld endet.
- Wann Sie einen neuen Antrag stellen müssen.
Wichtig:
Stellen Sie den Verlängerungs-Antrag rechtzeitig.
Rechtzeitig ist:
2 Monate vorher bevor Ihr Wohn-Geld endet.
Wo bekomme ich Wohngeld ?
Ob Sie Wohn-Geld bekommen, hängt zum Beispiel davon ab:
- Wie viele Personen im Haushalt leben.
- Wie viel Geld Sie verdienen.
- Wie viel Miete Sie zahlen.
Ihre persönliche Situation ist auch wichtig. Wir prüfen Ihre persönliche Situation. Dann bekommen Sie von uns eine Nachricht, ob Sie Wohn-Geld bekommen.
Wichtig:
Bitte gehen Sie zur Wohn-Geld-Stelle:
- Wenn Sie wissen wollen, ob Sie Wohn-Geld bekommen können.
- Wenn Sie eine Beratung brauchen.
- Wenn Sie Ihren Antrag persönlich abgeben wollen.
Infos zur Wohn-Geld-Stelle stehen unter der Überschrift:
Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?
Wohn-Geld-Rechner Online
Sie wollen selbst prüfen, ob Sie Wohn-Geld bekommen können?
Dafür gibt es einen Wohn-Geld-Rechner im Internet.
Sie finden den Wohn-Geld-Rechner auf den Internet-Seiten vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom Land NRW.
Wichtig:
Sie können den Rechner anonym benutzen.
Anonym heißt:
Sie müssen dabei nicht Ihren Namen nennen.
Wie kann ich den Antrag stellen ?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Sie können den Wohn-Geld-Antrag und die nötigen Papiere:
1. Persönlich bei der Wohn-Geld-Stelle abgeben.
Das ist unsere Adresse:
Gemeinde Bestwig
Rathausplatz 1
59909 Bestwig
Wichtig:
Sie können auch einen persönlichen Termin machen.
Rufen Sie uns an.
Das ist unsere Telefon-Nummer: 02904 / 987-132
2. Mit der Post schicken
Schicken Sie Ihren Antrag mit allen Papieren in Kopie
an die Adresse:
Gemeinde Bestwig
Rathausplatz 1
59909 Bestwig
3. Über den Wohn-Geld-Rechner im Internet senden.
Sie können den Antrag über den Wohn-Geld-Rechner stellen.
Und dann über das Internet an uns senden.
Welche Papiere brauche ich dafür ?
Sie müssen uns diese Papiere schicken
oder bei der Wohn-Geld-Stelle abgeben:
- Wohn-Geld-Antrag
Sie bekommen den Wohn-Geld-Antrag in der Wohn-Geld-Stelle. Die Adresse von der Wohn-Geld-Stelle steht unter der Überschrift: Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?
Sie bekommen den Antrag auch auf den Internet-Seiten vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom Land NRW.
Dort finden Sie den Antrag am Ende von der Seite
unter den Punkten:
- Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen oder
- Wohngeld mit dem Wohngeldrechner bestimmen und online beantragen
Antrag für Wohn-Geld
Sie müssen den Antrag ausfüllen. Dann müssen Sie den Antrag ausdrucken. Und Sie müssen den Antrag unterschreiben.
- Einkommens-Nachweis
Sie bekommen den Einkommens-Nachweis in der Wohn-Geld-Stelle. Oder auf den Internet-Seiten vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom Land NRW. Dort finden Sie am Ende von der Seite einen Vordruck für den Einkommens-Nachweis. Der Vordruck heißt: Verdienst-Bescheinigung. Der Vordruck steht unter dem Punkt:
Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen.
Ihr Chef oder Ihre Chefin muss den Nachweis ausfüllen.
- Bescheinigung von Ihrem Vermieter oder der Vermieterin
Die Bescheinigung vom Vermieter oder der Vermieterin bekommen Sie in der Wohn-Geld-Stelle. Oder auf den Internet-Seiten vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom Land NRW. Dort finden Sie einen Vordruck am Ende von der Seite unter dem Punkt:
Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen. Der Vordruck heißt: Angaben des Vermieters zum Wohnraum.
Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin muss die Bescheinigung ausfüllen. Und die Bescheinigung unterschreiben.
- Nachweis über die Miet-Zahlung
Das ist zum Beispiel:
- Ihre letzte Miet-Bescheinigung.
- Oder Ihr Konto-Auszug
Wichtig:
Auf dem Nachweis muss Ihre letzte Miet-Zahlung stehen.
Das bedeutet:
Wann Sie das letzte Mal Miete gezahlt haben. Und wie viel Miete Sie gezahlt haben.
Bitte geben Sie uns nur Kopien von den Papieren. Die Originale bleiben bei Ihnen.