Manchmal gibt es einen Grund, warum Sie Ihren Namen ändern wollen.
Das kann zum Beispiel sein, wenn:
- Sie einen sehr häufigen Namen haben.
Zum Beispiel: Müller, Meyer, Schmidt, Schulze. - sich andere vielleicht über Ihren Namen lustig machen.
Oder wenn er unanständig klingt. - Ihr Name sehr lang ist.
Oder wenn er schwer zu schreiben oder auszusprechen ist. - Ihr Name in einer anderen Sprache ist.
Und wenn er deshalb schwer zu schreiben oder zu sprechen ist. - Ihr Name mit "ß" geschrieben wird.
Oder wenn er Umlaute hat. Weil er so vielleicht im Ausland schwer ist.
Das sind nicht alle Gründe,
sondern nur Beispiele.
Wenn Sie einen Grund haben,
Ihren Namen zu ändern,
sprechen Sie mit uns darüber.
Ob Sie Ihren Namen ändern können, können Sie uns im Standesamt im Bürger- und Rathaus der Gemeinde Bestwig fragen.
Bitte sagen Sie bei Ihrer Nachfrage den Grund, warum Sie Ihren Namen ändern wollen.
Wir sagen Ihnen dann, ob Sie Ihren Namen ändern können.
Sie dürfen Ihren Vornamen oder Nachnamen ändern, wenn Sie:
- Deutsche oder Deutscher sind
- und mindestens 18 Jahre alt sind.
Als Mensch aus dem Ausland können Sie Ihren Namen ändern lassen, wenn Sie:
- aus einem anderen Land geflüchtet sind.
- das Recht auf Asyl in Deutschland haben.
Asyl heißt: Zufluchts-Ort.
Es bedeutet, dass Sie das Recht haben:
für eine bestimmte Zeit in Deutschland zu leben.
Zum Beispiel, wenn Ihr Heimat-Land Sie schlecht behandelt.
Sie müssen einen Antrag bei einem Amt stellen, um Asyl zu bekommen.
Wenn das Amt Ja sagt zum Antrag:
Dann dürfen Sie in Deutschland für eine bestimmte Zeit bleiben.
Sie sind dann ein Asyl-Berechtigter.
- Heimatlose oder Heimatloser aus dem Ausland sind oder keinem Land angehören.
- Im Rahmen einer Hilfs-Aktion in Deutschland aufgenommen wurden.
Solche Hilfs-Aktionen macht Deutschland zum Beispiel, wenn Sie durch ein Erd-Beben in Ihrem Land Ihr Haus verloren haben.
Oder durch eine Überschwemmung.
Am besten, Sie rufen uns vorher an und machen einen Termin.
Dann gehen Sie zum Standesamt im Bürger- und Rathaus der Gemeinde Bestwig.
Dort fragen Sie nach dem Antrag und füllen den Antrag aus.
Dann geben Sie den Antrag ab.
Wenn wir den Antrag bearbeitet haben, sagen wir Ihnen, ob wir Ihren Namen ändern.
Hinweis:
Auch ohne Termin können Sie zu uns kommen, um den Antrag zu stellen.
Ohne Termin müssen Sie aber vielleicht längere Zeit warten.
Das ist ganz verschieden:
Für das Ändern von Ihrem Vornamen müssen Sie zwischen 50 Euro und 300 Euro bezahlen.
Für das Ändern von Ihrem Nachnamen müssen Sie zwischen 50 Euro und 1.200 Euro bezahlen.
Ausnahme:
Manchmal müssen Sie weniger bezahlen.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie wenig Geld haben.
- Oder wenn wir Ihren Antrag ablehnen.
Dann müssen Sie nur einen Teil der Kosten zahlen.
Die Regeln dazu stehen in der Allgemeinen Verwaltungs-Gebühren-Ordnung vom Land Nord-Rhein-Westfalen.
Link: Allgemeine Verwaltungs-Gebühren-Ordnung Nord-Rhein-Westfalen
Sie können mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt: Mit Geld-Scheinen und Münzen.
Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Die Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.
Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.
Und Sie können damit Geld an einem Automaten abheben.
Dazu geben Sie Ihre Geheim-Nummer in ein Gerät ein.
Diese Geheim-Nummer heißt PIN.
Das Geld wird dann von Ihrem Bank-Konto abgebucht.
* Die Bilder gehören:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.