Sie sind nach Bestwig gezogen?
Dann müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Zusätzlich können Sie einen 2. Wohnsitz anmelden.
Also einen Wohnsitz, in dem Sie nicht hauptsächlich wohnen.
Diesen 2. Wohnsitz nennen wir Neben-Wohnsitz.
Sie brauchen dazu:
- Ihren Personal-Ausweis
- Oder Ihren Reise-Pass
- Oder den Pass von Ihrem Heimat-Land
- Und wenn nötig:
Eine Erlaubnis für Ihren Aufenthalt in Deutschland.
Das schwere Wort dafür ist: Aufenthalts-Genehmigung.
Oder Ihr Visum.
Ein Visum ist ein Papier in dem steht: Sie dürfen in Deutschland bleiben. - die Ausweise von allen Personen, die mit Ihnen umziehen
- das Anmelde-Formular
Sie müssen das Formular nicht alleine ausfüllen.
Wir helfen Ihnen dabei im Amt.
Link: Hier können Sie das Formular zum Anmelden herunter laden.
- Erklärung zum Neben-Wohnsitz
Sie brauchen diese Erklärung nicht: Wenn Sie in Bestwig schon einen Haupt-Wohnsitz haben.
Oder wenn Sie in Bestwig schon einen Neben-Wohnsitz haben.
Link: Hier können Sie die Erklärung herunterladen.
- Bestätigung vom Vermieter oder der Vermieterin.
Link: Hier können Sie die Bestätigung herunterladen.
Der Vermieter oder die Vermieterin muss die Bestätigung ausfüllen:
Sie müssen die Bestätigung 2 Wochen nach Ihrem Umzug ausfüllen.
Dann müssen Sie die Bestätigung im Amt abgeben.
Wenn Sie keine Wohnung mieten,
sondern in Ihre eigene Wohnung ziehen.
Oder in ein eigenes Haus ziehen.
Dann müssen Sie die Bestätigung nicht abgeben.
Sondern dann müssen Sie diese Papiere abgeben:
- 1 Auszug aus dem Grund-Buch.
Das Grund-Buch ist eine Liste mit:
- allen Grund-Stücken
- allen Eigentümern
Ihr Name steht im Grund-Buch:
- Wenn Sie eine Wohnung kaufen.
- Oder wenn Sie ein Haus kaufen.
- Oder wenn Sie ein Grund-Stück kaufen.
Dann müssen Sie uns 1 Auszug vom Grund-Buch zeigen.
- Oder Ihren Vertrag mit dem Notar.
Ein Notar ist eine Person.
Die Person macht für Sie einen Vertrag.
Oder schreibt für Sie eine Urkunde.
Zum Beispiel: Wenn Sie ein Haus kaufen.
Dann machen Sie einen Notar-Vertrag.
Sie müssen uns Ihren Vertrag zeigen.
Ihren neuen Wohnsitz melden Sie dort an: Bürgerbüro im Bürger- und Rathaus der Gemeinde Bestwig.
Sie füllen das Formular zum Anmelden von dem 2. Wohnsitz aus.
Und auch die Erklärung zum Neben-Wohnsitz.
Das können Sie im Internet tun.
Die Formulare sind in Alltags-Sprache.
Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen,
fragen Sie uns danach.
Link: Hier können Sie die Erklärung zum Neben-Wohnsitz ausfüllen
Link: Hier können Sie das Formular zum Anmelden von Ihrem 2. Wohnsitz ausfüllen
Drucken Sie bitte die Erklärung zum Neben-Wohnsitz
und das Formular zum Anmelden von Ihrem 2. Wohnsitz
nach dem Ausfüllen aus.
Beide Formulare müssen Sie unterschreiben.
Mit diesen Formularen und den anderen Unterlagen
kommen Sie zu uns.
Wir prüfen nach Ihrer Anmeldung der Wohnung,
ob wir diese zur Neben-Wohnung erklären können.
Auch prüfen wir,
welche Wohnung die Haupt-Wohnung ist.
Und welche die Neben-Wohnung ist.
Haupt-Wohnung ist die Wohnung,
die Sie hauptsächlich nutzen.
Neben-Wohnung ist die Wohnung,
die Sie weniger nutzen.
Oder die Sie nur für bestimmte Sachen nutzen.
Zum Prüfen kann es sein,
dass wir uns die Wohnungen ansehen.
Dann kann jemand anderes für Sie zu uns kommen.
Diesem Menschen müssen Sie vertrauen.
Sie müssen diesem Menschen schriftlich erlauben,
für Sie zum Anmelden von Ihrem Wohnsitz zu uns zu kommen.
Diese Erlaubnis heißt Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier. Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen, etwas für Sie zu tun.
Den Namen von diesem Menschen schreiben Sie auf das Papier. Sie müssen das Papier unterschreiben. Zum Beispiel können Sie Ihrem besten Freund eine Vollmacht schreiben:
Damit Ihr Freund Ihren Personal-Ausweis bei der Behörde abholt. Sie können das nämlich nicht selber tun, weil Sie zum Beispiel krank im Bett liegen.
Der Mensch, der für Sie zu uns kommt, muss uns die Vollmacht zeigen. Er muss uns auch seinen Personal-Ausweis oder Reise-Pass zeigen.
Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, müssen Sie selbst zu uns kommen.