Wenn man umzieht, dann gilt es einiges zu bedenken. Vor allem muss man in der neuen Stadt seinen Wohnsitz anmelden.

So müssen zum Beispiel Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer den Mieterinnen den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Wohnungsgeberbestätigung“ ist bei der An-, Ab- oder Ummeldung in der Meldebehörde vorzulegen.

Weitere Fragen beantworten unsere Mitarbeiterinnen aus dem Bürgerbüro.

Anmeldung

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen anmelden. Eine Anmeldung ist erst nach dem tatsächlichen Einzug möglich.

Bitte denken Sie daran, dass Sie bei jeder An- oder Ummeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung benötigen, die von Ihrem Vermieter auszufüllen ist.

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie eine Wohnung im Ausland beziehen und aus Ihrer Wohnung in Bestwig ausziehen.

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie sich vertreten lassen. Dafür müssen Sie den Meldeschein und eine Vollmacht ausfüllen. Die Vordrucke finden Sie unter dem Punkt Formulare.

Bei Familien mit denselben Zuzugsdaten ist es ausreichend, wenn einer der Meldepflichtigen mit allen Unterlagen zur Anmeldung vorspricht.

Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind bewohnen oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung über den Umzug abzugeben.

Die Änderung der Adresse im Kraftfahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I erfolgt beim Hochsauerlandkreis.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass aller meldepflichtigen Personen
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • ggf. ausgefüllter Meldeschein und Vollmacht
  • ggf. Personalausweis/Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person
Ummeldung

Wer in Deutschland umzieht, ist dazu verpflichtet sich beim Meldeamt der Stadt, entweder persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person, an- bzw. umzumelden.

Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass eine Frist von 14 Tagen nach dem Einzugstermin gegeben ist.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis (Reisepass, falls vorhanden)
  • Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter ausgefüllt und unterzeichnet)

Bei An-/Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person, zusätzlich:

  • schriftliche Vollmacht
  • Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person
  • Meldeschein vollständig ausgefüllt und eigenhändig von der meldepflichtigen Person unterschrieben (Formulare siehe unten)
Abmeldung

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie eine Wohnung im Ausland beziehen und aus ihrer Wohnung in Bestwig ausziehen.

Seit dem 01.11.2015 ist hierfür eine Bestätigung Ihres bisherigen Wohnungsgebers über den Auszug notwendig.

Bei Umzügen im Inland ist eine Anmeldung am neuen Wohnort ohne eine vorherige Abmeldung am bisherigen Wohnort möglich.

Die bisher zuständige Meldebehörde wird hierüber im Wege der Rückmeldung unterrichtet.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis (Reisepass, falls vorhanden)
  • Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter ausgefüllt und unterzeichnet)

Bei An-/Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person, zusätzlich:

  • schriftliche Vollmacht
  • Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person
  • Meldeschein vollständig ausgefüllt und eigenhändig von der meldepflichtigen Person unterschrieben (Formulare siehe unten)

 

Formulare:

Wohnungsgeberbescheinigung: Download des Formulars