Die Grundbesitzabgabenbescheide erreichen in der Gemeinde Bestwig voraussichtlich Ende Januar bzw. Anfang Februar ihre Empfängerinnen und Empfänger. Bereits im Vorfeld gibt die Gemeindeverwaltung wichtige Hinweise zu Fragen, die rund um die Bescheide häufig gestellt werden.
Als unkompliziertes Verfahren zur Zahlung der Abgaben empfiehlt die Gemeinde Bestwig das SEPA-Lastschriftmandat. Wichtig dabei: Ein SEPA-Lastschriftmandat gilt immer nur für ein Kassenzeichen. Wenn z.B. ein Grundstück den Eigentümer wechselt oder ein Eigentümer ein weiteres Grundstück erwirbt, ändert sich auch das Kassenzeichen. Dann gilt: Für ein neues oder geändertes Kassenzeichen ist ein früher erteiltes SEPA-Lastschriftmandat nicht gültig. In diesem Fall muss ein neues Mandat angelegt werden.
Ob für eine fällige Abgabe ein Lastschriftmandat bereits erteilt wurde, können die Empfängerinnen und Empfänger problemlos selbst feststellen: Im Bescheid befindet sich ein entsprechender Hinweis - direkt über der Tabelle „Fälligkeitstermine im Veranlagungsjahr“. Wichtig: Zum Abbuchungstermin muss das jeweilige Konto ausreichend gedeckt sein. Wenn Lastschriften nicht eingelöst werden können, führt das automatisch zu einer Löschung des SEPA-Lastschriftmandates – in der Folge werden fällige Beträge nicht mehr automatisch abgebucht. Außerdem entstehen in einem solchen Fall Rücklastschriftgebühren.
Wer der Gemeindeverwaltung Bestwig ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchte, kann den entsprechenden Vordruck hier herunterladen:
Neben dem SEPA-Lastschriftmandat besteht natürlich auch die Möglichkeit, Grundbesitzabgaben zu überweisen. Wichtig: In diesem Fall muss als Verwendungszweck das Kassenzeichen aus dem Bescheid angegeben werden, um die Zahlung zuordnen zu können.
Bei eventuellen Rückfragen empfiehlt die Gemeindeverwaltung, möglichst per E-Mail oder Telefon Kontakt aufzunehmen. Die Namen der jeweiligen Ansprechpartnerinnen und -partner sind direkt im Grundbesitzabgabenbescheid zu finden.