Für Sicherheit und Rücksichtnahme: Gemeinde Bestwig weist auf Anleinpflicht für Hunde hin

Hund mit Hundeleine

Die Temperaturen steigen, die Natur ist grün und der Sommer steht vor der Tür – eine Zeit, in der Einheimische, aber auch Gäste wieder verstärkt Geh-, Rad- und andere Spazierwege im Gemeindegebiet nutzen. Das Frühjahrs-Vergnügen ist für manche Spaziergänger allerdings getrübt: Bei der Gemeinde Bestwig häufen sich die Beschwerden über freilaufende Hunde.

Gerade bei unbekannten Tieren fühlen sich viele Spaziergänger nicht sicher. Sie können nicht einschätzen, wie sich freilaufende Hunde verhalten, und empfinden solche Begegnungen als sehr unangenehm. Damit sich Zwei- und Vierbeiner nicht ins Gehege kommen, hat die Gemeinde Bestwig rechtlich geregelt, dass Hunde zum Beispiel im Hennenohl entlang des Ruhrtalradweges, auf dem Bestwiger Panoramaweg, dem Bähnchenweg und dem Bergbauwanderweg in Ramsbeck sowie auf diversen anderen Wegen und gekennzeichneten Geh- und Radwegen außerhalb bebauter Ortsteile an der Leine bleiben müssen. Die komplette Liste kann unter www.bestwig.de im Bürgerinformationssystem unter „Satzungen“ nachgelesen werden. Ausreden gelten nicht: Per Hinweisschild werden Hunde- „Herrchen“ und -„Frauchen“ in den entsprechende Bereichen auf die Leinenpflicht aufmerksam gemacht.

Hinzu kommt: Das Frühjahr ist in der Natur die so genannte „Brut- und Setzzeit“. Das ist die Zeit, in der Tiere ihren Nachwuchs ausbrüten bzw. zur Welt bringen – also eine Phase, in welcher der „tierische Nachwuchs“ auf ganz besonderen Schutz angewiesen sind. Der aber kann durch freilaufende Hunde – auch ungewollt – gefährdet werden. Meistens bekommen es die Hundehalter gar nicht mit, wenn Wildtiere verschreckt werden. Gerade Vögel sind zum Beispiel sehr empfindlich, wenn sie beim Brüten gestört werden.

Sehr wohl bemerken Hundefreunde aber, wenn ihr Vierbeiner für eine „Hinterlassenschaft“ auf der Wiese oder am Wegesrand sorgt. Deren Beseitigung sollte für alle Hundehalter eine Selbstverständlichkeit sein. Zudem weist die Gemeinde Bestwig auf ihr Ortsrecht hin. Darin ist festgelegt, dass „durch die Tiere verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen sind.“ Ist dies nicht der Fall, kann ein Bußgeld fällig werden - im Extremfall sogar in einer Höhe bis zu 1000 Euro. An mehreren Stellen hat die Gemeinde Bestwig eigens Spender mit Hundetoilettenbeuteln aufgestellt, außerdem Mülltonnen, um den Hundekot im Beutel zu entsorgen.

Auch bei Verstößen gegen die Anleinpflicht können Bußgelder fällig werden. Doch darum geht es der Gemeindeverwaltung eigentlich nicht: Das Team des Bürger- und Rathauses setzt vielmehr auf gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme, damit die Begegnungen von Mensch und Tier in Naherholungsgebieten ausschließlich angenehmer Natur sind - im Sinne aller, die die Natur genießen möchten.