9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig
und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ im Ortsteil Borghausen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Gemeinde Bestwig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Dezember 2023 den Plan zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig nebst Begründung als Vorentwurf beschlossen.
Des Weiteren hat der Rat der Gemeinde Bestwig den Plan zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ im Ortsteil Borghausen nebst Begründung als Vorentwurf beschlossen.
Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage dieser Vorentwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ im Ortsteil Borghausen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Ziel dieser Bauleitplanung ist die Errichtung einer Seniorenwohn- / Pflegeeinrichtung in Bestwig-Borghausen.
Geltungsbereiche 9. Änderung Flächennutzungsplan sowie Bebauungsplan Nr. 143:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Veranstaltung mit Bürgeranhörung und Information am 13. März 2024, 18.00 Uhr, im Bürger- und Rathaus Bestwig durchgeführt.
Außerdem liegen die Vorentwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ mit den Begründungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 5. März 2024 bis einschließlich 5. April 2024 bei der Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig, Bau- und Umweltamt, 2. Obergeschoss (Flur), zu den Dienstzeiten (vormittags: Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Die (ausgelegten) Planunterlagen können zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Bestwig (www.bestwig.de) unter der Rubrik „Wohnen & Bauen“, Unterpunkt „Bauen & Wohnen“, Unterpunkt „Bauleitpläne im Verfahren“ (für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.
Zum Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig sowie zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 143 „Seniorenresidenz Auf der Burg“ können während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anregungen (Stellungnahmen) bei der Gemeindeverwaltung Bestwig (z.B. schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail) vorgebracht werden.
Ansprechpartner zu den Bauleitplanverfahren:
Jörg Stralka, Tel.-Nr. 02904 / 987-150, eMail: joerg.stralka@bestwig.de
Silke Weims, Tel.-Nr. 02904 / 987-155, eMail: silke.weims@bestwig.de
Dateiname | Info | Geändert |
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01 Bekanntmachung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.pdf | 2 MB | 23.02.2024 21:29 |
02 Vorentwurf Änderungsplan 9. Änderung FNP.pdf | 2 MB | 23.02.2024 21:29 |
03 Vorentwurf Begründung zur 9. Änderung FNP.pdf | 2 MB | 23.02.2024 21:29 |
04 Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 143.pdf | 2 MB | 23.02.2024 21:29 |
05 Vorentwurf Begründung zum BPlan Nr. 143.pdf | 2 MB | 23.02.2024 21:29 |