Beim Kauf von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht.

Dies besteht beispielsweise bei:

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein sogenanntes "Negativzeugnis", damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.

Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder dieses nicht ausübt.

 

Ablauf

Die Verkäufer- oder Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrages mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies das beurkundende Notariat. Es beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.