Für die Entsorgung des Hausmülls erhebt die Gemeinde Bestwig Abfallgebühren.
Beginn und Ende der Gebührenpflicht:
Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Anschluss eines Grundstücks an die städt. Abfallentsorgung folgt. Sie endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Anschluss- und Benutzungspflicht entfällt.
Wer ist gebührenpflichtig ?
Gebührenpflichtig für die Hausabfallentsorgung sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer/innen der angeschlossenen Grundstücke.
Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen ist. Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der neue Eigentümer/die neue Eigentümerin gebührenpflichtig. Als Tag des Eigentumswechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch.
Saison-Biotonne
Als Ergänzung zur regulären Biotonne kann eine Saison-Biotonne beantragt werden. Die Entleerung erfolgt ausschließlich in den Monaten Mai bis November an den Abfuhrterminen der regulären Biotonne. Für die Saison-Biotonne wird eine feststehende Gebühr erhoben. Eine Anpassung infolge des An- bzw. Abmeldezeitpunktes wird nicht durchgeführt. Die Saison-Biotonne verbleibt ganzjährig auf dem Grundstück.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Veranlagung, der Berechnungsgrundlage und eventueller Befreiung von der Abfallgebühr erhalten Sie in der Abteilung Hauptamt und Finanzverwaltung.
Bankverbindungen:
Sparkasse Hochsauerland:
IBAN: DE04 4165 1770 0000 0038 89
BIC: WELADED1HSL
Volksbank Sauerland eG:
IBAN: DE21 4666 0022 2006060900
BIC: GENODEM1NEH
Formulare: