Die Gewerbesteuer, eine auf Grund eines Bundesgesetzes erhobene Steuer, wird auf Grund des Grundlagebescheides des zuständigen Finanzamtes, des Gewerbesteuermessbescheides festgesetzt.

Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt auf der Basis des letzten veranlagten Jahres.

Abweichende Festsetzung durch die Gemeinde ist möglich, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass ein anderes Betriebsergebnis zu erwarten ist, als es vom Finanzamt zu Grunde gelegt worden ist.

 

Bankverbindungen

Sparkasse Hochsauerland:
IBAN: DE04 4165 1770 0000 0038 89  
BIC: WELADED1HSL

Volksbank Sauerland eG:
IBAN: DE21 4666 0022 2006060900    
BIC: GENODEM1NEH

 

Formulare:

SEPA-Lastschriftmandat