Um eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen zu können, wird eine Gaststättenkonzession benötigt.
Eine Erlaubnis nach § 2 GastG wird benötigt, wenn in den Gasträumen Alkohol ausgeschenkt werden soll.
Die Konzession ist eine Personalkonzession und daher von den persönlichen Voraussetzungen abhängig.