Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Wahltermin für die Europawahl ist jedoch in der europäischen Union nicht einheitlich. Die EU-Staaten wählen im Zeitraum vom 6. bis 9. Juni 2024, je nach den jeweils herrschenden Wahlgewohnheiten.
Bei der Europawahl werden insgesamt 720 Abgeordnete gewählt, 96 davon in Deutschland.
Die Abgeordneten des europäischen Parlaments werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie auch auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
Sie gehen zum ersten Mal wählen und haben zunächst einmal grundlegende Fragen zum Wählen? Zum Beispiel:
Diese und noch viele weitere Fragen rund ums Wählen werden in den FAQ auf der Webseite des Innenministeriums des Landes NRW beantwortet.
Speziell zur Europawahl finden Sie weitere Antworten auf Ihre Fragen auf der Webseite der Bundeswahlleiterin. Die Formulierungen erfolgen in leichter Sprache. Hier erfahren Sie zum Beispiel:
Wahlberechtigt bei den Europawahlen sind Sie, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zur Europawahl für im Ausland lebende Deutsche sowie auch den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis mit Wahlscheinantrag finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!
Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchte, muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Hier werden zwei Möglichkeiten unterschieden:
Weitere Infos sowie den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der Europäischen Union auf der Webseite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat.
Manchmal ist es interessant zu erfahren, wie sich die Wahlergebnisse im Laufe der Jahre verändert haben.