Bei der Stellvertretung des Bürgermeisters wird differenziert zwischen
Diese Unterscheidung hat den Grund in den drei verschiedenen Aufgabenbereichen des Bürgermeisters (Leiter der Verwaltung, Vorsitzender des Gemeinderats und Repräsentant der Gemeinde).
Die Leitung der Verwaltung kann im Verhinderungsfall (Krankheit, Urlaub, Ortsabwesenheit) des Bürgermeisters nur jemand übernehmen, der selbst im Rathaus beschäftigt ist, also die Amtsgeschäfte und die Verwaltungszusammenhänge kennt.
Den Vorsitz im Rat und die Repräsentationsaufgaben hingegen nur jemand, der auch dem Rat angehört, also bei der Kommunalwahl von Bürgerinnen und Bürgern gewählt wurde.