Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) grundlegend reformiert und das Bürgergeld eingeführt.
Das Fallmanagement der Gemeinde Bestwig kümmert sich um Ihre individuellen Probleme und Ihre Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Dabei sollen die Hilfesuchenden aktiv in einen zielgerichteten und effektiven Prozess der Arbeitsmarktintegration eingebunden werden.
Der Hochsauerlandkreis koordiniert die Arbeit der einzelnen Ortsbehörden und ist damit auch für die grundsätzliche Entscheidung zu rechtlichen Fragen zuständig. Als Widerspruchsbehörde entscheidet er über Ihre Widersprüche gegen Leistungsbescheide.
- Sie sind erwerbsfähig. Das heißt, dass Sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können und mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht haben. Wenn Sie nach 1963 geboren sind, liegt diese bei 67 Jahren. Sind Sie vor 1964 geboren, können Sie die für Sie geltende Altersgrenze in der Tabelle in § 7a SGB II nachschauen.
- Sie sind hilfebedürftig. Das heißt, dass Sie Ihren Lebensunterhalt und den Unterhalt Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht aus eigenen Mitteln und Kräften der Bedarfsgemeinschaft vollständig alleine decken können.
- Sie haben keine vorrangigen Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern oder anderen Personen, wie beispielsweise gegen geschiedene Ehepartner oder den Vater oder die Mutter Ihres Kindes. Sie leben in der Bundesrepublik Deutschland.
Um Bürgergeld zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dazu melden Sie sich bei Ihrem Jobcenter.
das Bürgergeld schriftlich beantragen: Suchen Sie Ihr zuständiges Jobcenter auf. Es befindet sich im Landkreis oder der Stadt, in dem/der Sie sich gewöhnlich aufhalten oder gemeldet sind.
Im Jobcenter wird Ihre persönliche Lage besprochen und Sie bekommen alle Antragsvordrucke und Unterlagen, die Sie ausfüllen müssen. Die Antragsvordrucke finden Sie auch im Internet.
Füllen Sie die Antragsunterlagen auf das Bürgergeld aus. Hierbei können Sie Hilfe im Jobcenter bekommen oder die Ausfüllhinweise benutzen in Deutsch oder in anderen Sprachen.
Geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen in Ihrem Jobcenter ab. Dazu gehören auch: Mietvertrag, Heiz- und Nebenkostennachweis und Einkommens- und Vermögensnachweis.
Das Jobcenter entscheidet über Ihren Antrag. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post mitgeteilt.
Die Leistungen werden jedoch erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Erhalten Sie derzeit noch Arbeitslosengeld, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig vor Ablauf dieser Leistungen zu stellen, damit Sie nicht in finanzielle Not geraten.
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Hinweis: Bitte beachten Sie den Stand der Dokumente.
Merkblatt Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeistsuchende - SGB II
Broschüre - Einfach erklärt - Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Bürgergeld