In Deutschland gibt es eine Schul-Pflicht.
Das heißt: Jedes Kind muss zur Schule gehen.
Die Schul-Pflicht gilt ab 6 Jahren.
Das heißt: Zum Schul-Jahr 2021 bis 2022 müssen alle Kinder zur Schule die zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 30. September 2015 geboren sind.
Das bedeutet:
Wenn Ihr Kind in der Zeit geboren wurde, dann müssen Sie es zur Schule anmelden.
Das schwere Wort dafür ist: Einschulen.
Wenn Ihr Kind zum 1. Mal in die Schule geht, heißt das: Einschulung.
Bevor Sie Ihr Kind zur Schule anmelden müssen, bekommen Sie eine Eltern-Benachrichtigung. Eine Eltern-Benachrichtigung ist ein Brief vom Amt.
In dem Brief steht:
Sie sollen Ihr Kind an einer Grund-Schule anmelden.
Wichtig:
Sie dürfen die Schule selbst aussuchen. Suchen Sie eine gute Schule für Ihr Kind.
Zum Beispiel:
Eine Schule in der Nähe. Damit Ihr Kind nicht so weit fahren muss.
Achtung:
Sie können Ihr Kind auch anmelden, wenn es nach dem 30. September 2015 geboren ist.
Dazu sagt man: Kann-Kinder. Das sind Kinder unter 6 Jahren. Die sind noch nicht schul-pflichtig. Das heißt: Sie müssen noch nicht zur Schule. Aber sie können, wenn sie wollen.
Wichtig:
Ihr Kind muss dann einen Test machen. Der Test prüft, ob Ihr Kind bereit für die Schule ist. Und Ihr Kind muss vom Schul-Arzt oder der Schul-Ärztin untersucht werden.
Die Schul-Leitung entscheidet dann:
Ob Ihr Kind schon in die Schule gehen darf. Oder ob es noch 1 Jahr warten muss.
* Die Bilder gehören:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.